Das Speditionsgeschäft im bulgarischen Handelsrecht
Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, in eigenem Namen und für Rechnung des Versenders einen Frachtvertrag gegen Entgelt abzuschließen. Der Speditionsvertrag ist als Handelsgeschäft im Art. 1, Abs. 1, HG vorgesehen. Jeder, der Speditionsverträge abschließt, ist ein Kaufmann im Sinne des Art. 1, Abs. 1, HG. Der Gegenstand eines Speditionsvertrags ist der Abschluss eines Frachtvertrags.
Die Pflichten des Spediteurs sind die folgenden:
- der Spediteur muss den Frachtvertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei den am vorteilhaftesten Bedingungen und mit dem besten Preis abschließen;
- der Spediteur muss die Fracht bis deren Übergabe an dem Frachtführer bewahren;
- der Spediteur muss sich an die Weisungen des Versenders betreffend Weg, Richtung und Beförderungsweise sowie Auswahl des Frachtführers und der nachfolgenden Spediteure halten;
- wenn der Spediteur von den Weisungen des Versenders abweicht, haftet er für die Schäden, sofern er nicht nachweisen kann, dass sie auch unter Befolgung der Weisungen eintreten würden. Er kann für Schadenersatz nicht haften, wenn er nachgewiesen hat, dass der Schaden eine Folge auf Zufall oder eine höhere Gewalt zurückzuführen ist;
- der Spediteur handelt gemäß den Weisungen des Versenders bezüglich der Frachtführern und der nachfolgenden Spediteuren;
- wenn die Verpackung des Gutes nicht zur Beförderung geeignet ist, muss der Spediteur den Versender entsprechend dafür informieren;
- der Spediteur muss die Rechten und Pflichten im Bezug auf den Frachtvertrag dem Versender übertragen und die Spesen / Auswendungen anrechnen;
- der Spediteur muss den Fracht versichern, wenn nichts anderes vereinbart.
Die Pflichten des Versenders/des Auftraggebers:
- der Versender muss dem Spediteur für die spezifische Eigenschaften und Besonderheiten der Fracht mit Rücksicht auf die notwendigen Handlungen für die Verwahrung der Ware und auf die Wahl des passenden Kraftwagens informieren;
- der Versender muss die vereinbarte Vergütung zahlen;
- der Versender ist verpflichtet, die im Frachtvertrag vorliegenden Rechten und Pflichten anzunehmen;
- der Versender muss dem Spediteur die Kosten zurückerstatten;
- mit Rücksicht auf die Forderungen des Spediteurs ist im Gesetz festgelegt, dass der Spediteur Pfandrecht auf die Fracht hat. Der Spediteur hat ein solches Recht solange er die Fracht aufbewahrt.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Spediteur die Frachtbeförderung übernimmt. Die Ansprüche gegen den Spediteur aus dem Speditionsvertrag verjähren in einem Jahr.