Der Frachtvertrag im bulgarischen Handelsrecht
Mit dem Frachtvertrag verpflichtet sich der Frachtführer, eine Person, Gepäck oder ein Gut bis zu einem bestimmten Ort gegen Entgelt zu befördern. Der Frachtführer muss die Beförderung in der festgesetzten Frist ausführen, das Frachtgut von der Übernahme bis zur Übergabe verwahren, den Empfänger über die Ankunft des Frachtgutes benachrichtigen und es ihm am Bestimmungsort übergeben.
Der Absender ist verpflichtet, dem Frachtführer das Frachtgut in einem transportfähigen Zustand je nach seiner Art und den besonderen Vorschriften für die einzelnen Frachtgutarten zu übergeben. Der Absender hat dem Frachtführer mit dem Frachtgut auch die Begleitdokumente, die für die Auslieferung des Frachtguts an den Empfänger erforderlich sind, zu übergeben. Der Absender kann für das übergebene Frachtgut von dem Frachtführer die Ausstellung eines Ladescheins, der auch ein Orderladeschein sein kann, verlangen. Wenn solcher Ladeschein ausgestellt worden ist, muss das Frachtgut dem sich ausgewiesenen Überbringer des Ladescheins übergeben werden. Der Frachtführer trägt das Risiko, wenn der Fracht verloren, umgegangen oder beschädigt wird. Der Frachtführer haftet nicht, wenn der Schaden auf eine höhere Gewalt, die Beschaffenheit des Gutes oder die offensichtlich ungeeignete Verpackung (falls der Absender Zustimmung dazu gegeben hat) zurückführt. Innerhalb eines Monats nach der Übergabe der Fracht haftet der Frachtführer, wenn Schaden vorhanden sind und er dafür informiert worden ist. Wenn die Beförderung der Fracht von einigen Frachtführern übernommen wird, haften sie für ihre Handlungen gesamtschuldnerisch bis zur Ablieferung des Fracht an den Empfänger. Der Frachtführer hat seinerseits ein Pfandrecht an der Fracht bis zur Befriedigung der Rechte aller beteiligten Frachtführer. Kann der Frachtführer den Empfänger der Fracht an der angegebenen Adresse nicht auffinden oder verweigert der Empfänger den Fracht anzunehmen, muss der Frachtführer den Fracht aufbewahren oder einem Dritten den Fracht übergeben und dem Empfänger Bescheid über diese Handlungen geben. Die Ansprüche auf Schadenersatz verjähren in einem Jahr.
Diese Regelungen werden auch bezüglich der Beförderung vom Gepäck angewendet.